Bauordnung für das Saarland
- Gesetz
- Nr. 1370 (LBO)
- Datum
- 27.03.1996
- Verkündet
- 03.06.1996
- Fundstelle
- Amtsbl. 1996, S. 477
- In Kraft
- 01.09.1996
Wortlaut nach dem Amtsblatt des Saarlandes vom 3. Juni 1996 (Nr. 23), ohne Kommentierung. Das Gesetz trat am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, also am 1. September 1996, in Kraft; die §§ 25 bis 33, 70, 96 Abs. 2 bis 4, §§ 97 bis 100 und die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften traten am Tage nach der Verkündung in Kraft (§ 101 Abs. 1). Es ersetzte die Bauordnung von 1988 (§ 101 Abs. 2); deren §§ 21 bis 25 traten bereits am Tage nach der Verkündung außer Kraft (§ 101 Abs. 3). Die Fassung von 1996 liegt hier in einer Gestalt vor. Nichtamtliche Texterfassung aus dem Amtsblatt-Scan, noch nicht abschließend korrekturgelesen. Orthographie und Zeichensetzung folgen dem Amtsblatt.
Teil 1Allgemeine Vorschriften
Teil 2Das Grundstück und seine Bebauung
- § 5Bebauung der Grundstücke
- § 6Abstandsflächen
- § 7Abweichungen von den Abstandsflächen
- § 8Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke
- § 9Teilung von Grundstücken
- § 10Geländeoberfläche und Höhenlage der baulichen Anlage
- § 11Nicht überbaute Flächen, Kleinkinderspielplätze
- § 12Einfriedung der Baugrundstücke
- § 13Baustelle
- § 14Gemeinschaftsanlagen
- § 15Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten
Teil 3Bauliche Anlagen
Abschnitt Erster · Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- § 16Standsicherheit und Dauerhaftigkeit
- § 17Schutz gegen schädliche Einwirkungen
- § 18Brandschutz
- § 19Schallschutz und Erschütterungsschutz
- § 20Verkehrssicherheit
Abschnitt Zweiter · Anforderungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- § 21Schutz des Wasserhaushaltes
- § 22Klimaschutz und Luftreinhaltung
- § 23Ressourcenschutz und Abfallvermeidung
- § 24Verordnungsermächtigung
Abschnitt Dritter · Bauprodukte und Bauarten
- § 25Bauprodukte
- § 26Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- § 27Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- § 28Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
- § 29Bauarten
- § 30Übereinstimmungsnachweis
- § 31Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens
- § 32Übereinstimmungszertifikat
- § 33Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
Abschnitt Vierter · Der Bau und seine Teile
- § 34Wände, Decken, Pfeiler und Stützen
- § 35Gebäudeabschlußwände, Gebäudetrennwände
- § 36Brandwände
- § 37Dächer
- § 38Treppen, Rampen, Flure, offene Gänge sowie Ein- und Ausgänge
- § 39Treppenräume
- § 40Aufzüge
- § 41Fenster, Türen, Kellerlichtschächte
- § 42Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
- § 43Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen
- § 44Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Anlagen für Niederschlagswasser und Abfälle
- § 45Aufenthaltsräume
- § 46Wohnungen
- § 47Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen
- § 48Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum
- § 49Toilettenräume und Bäder
- § 50Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
Abschnitt Fünfter · Besondere bauliche Anlagen
Teil 4Pflichten der am Bau Verantwortlichen
Teil 5Die Bauaufsichtsbehörden
Teil 6Verwaltungsverfahren
- § 64Genehmigungsbedürftige Vorhaben
- § 65Genehmigungsfreie Vorhaben
- § 66Freistellungsverfahren
- § 67Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- § 68Planungsrechtliche Genehmigung
- § 69Zustimmungsbedürftige Vorhaben
- § 70Bauvorlageberechtigung
- § 71Bauantrag und Bauvorlagen
- § 72Behandlung des Bauantrages, eingeschränkte Prüfung
- § 73Beteiligung der Nachbarschaft
- § 74Rechtsfolgen der Beteiligung anderer Behörden und Stellen
- § 75Ausnahmen und Befreiungen
- § 76Vorbescheid
- § 77Baugenehmigung
- § 78Teilbaugenehmigung
- § 79Typengenehmigung
- § 80Geltungsdauer der Genehmigung
- § 81Baubeginn
- § 82Nachträgliche Anforderungen
- § 83Bauüberwachung
- § 84Bauzustandsbesichtigung
- § 85Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
- § 86Baueinstellung
- § 87Versiegelung
- § 88Beseitigung und Verbot der Nutzung baulicher Anlagen
- § 89Genehmigung Fliegender Bauten
- § 90Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten
- § 91Zustimmungsverfahren
- § 92Baulasten
Teil 7Örtliche Bauvorschriften, Verordnungsermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten
Teil 8Schlußvorschriften
- § 96Fortgeltung bestehender Vorschriften, Übergangsvorschriften
- § 97Änderung des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes
- § 98Änderung des Saarländischen Wassergesetzes
- § 99Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und die Errichtung einer Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes
- § 100Änderung des Saarländischen Architektengesetzes
- § 101Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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