An Beherbergungsstätten in Hochhäusern können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden.
§10
Weitergehende Anforderungen
- Verordnung
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung — BeVO)
- Vom
- 4. April 2023
- Fundstelle
- Amtsbl. I vom 27. April 2023, S. 330 (Bekanntmachung Nr. 84)
Quelle: Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 27. April 2023, S. 330–333. Nichtamtliche Wiedergabe der vorgelegten Fassung (Wortlaut wie verkündet; keine Änderungen verzeichnet).