Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über
1.
die Sicherheitsbeleuchtung,
2.
die Sicherheitsstromversorgung,
3.
die Alarmierungseinrichtungen,
4.
die Brandmeldeanlage,
5.
die Rettungswege auf dem Grundstück und die Flächen für die Feuerwehr,
6.
die Anzahl der Gastbetten und ihre Zuordnung zu Beherbergungsräumen nach § 11.