§LBOSaar
§13

Zusätzliche Bauvorlagen

Verordnung
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung — BeVO)
Vom
4. April 2023
Fundstelle
Amtsbl. I vom 27. April 2023, S. 330 (Bekanntmachung Nr. 84)

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über

1.

die Sicherheitsbeleuchtung,

2.

die Sicherheitsstromversorgung,

3.

die Alarmierungseinrichtungen,

4.

die Brandmeldeanlage,

5.

die Rettungswege auf dem Grundstück und die Flächen für die Feuerwehr,

6.

die Anzahl der Gastbetten und ihre Zuordnung zu Beherbergungsräumen nach § 11.

Quelle: Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 27. April 2023, S. 330–333. Nichtamtliche Wiedergabe der vorgelegten Fassung (Wortlaut wie verkündet; keine Änderungen verzeichnet).