§LBOSaar
§7

Gewerbliche Anlagen

Gesetz
Baugesetz (BauG) vom 19. Juli 1955, Gesetz Nr. 471
Teil
A · Allgemeiner Teil
Abschnitt
II · Regelung der Bebauung und des Bauens
Verkündet
12.08.1955

In Ortslagen, die den Charakter eines Kleinsiedlungsgebietes, Wohngebietes, Geschäftsgebietes oder gemischten Wohngebietes haben, ohne daß sie als solche ausgewiesen sind, gelten für die Zulassung gewerblicher Anlagen die Bestimmungen des § 6 Absatz 2 sinngemäß.